Spruch Die Bestimmung des § 153 Abs 3 letzter Satz ASVG, die im Interesse der Zahnärzte und Dentisten in das Gesetz aufgenommen wurde, ist als Regelung von Rechtsbeziehungen gleichberechtigter Rechtssubjekte auszulegen Für den auf diese Gesetzesstelle gestützten, gegen den Sozialversicherungsträger gerich…
Text Die klagenden Parteien begehren, gestützt auf § 153 Abs 3 letzter Satz ASVG, von der Beklagten die Unterlassung der Leistung von Zahnbehandlung und Zahnersatz in ihren Ambulatorien, soweit es sich um skelettierte Metallprothesen handelt. Sie brachten hiezu vor, in den einen Bestandteil der zwischen …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Daß infolge der Zuweisung der Entscheidung von Streitigkeiten aus Verträgen (siehe die Formulierung des § 344 ASVG, an den die §§ 345 und 351 ASVG anschließen) zwischen den Sozialversicherungsträgern und den gesetzlichen Berufsvertretungen der Ärzte und Dentisten an die Landes- …