JudikaturJustizRS0045514

RS0045514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. März 1996

Die Zuweisung eines vom Beamten bis dahin unentgeltlich benützten Garagenabstellplatzes mit Bescheid gegen Benützungsentgelt begründet nicht Unzulässigkeit des Rechtsweges für ein auf Feststellung des Bestehens eines privatrechtlichen Benützungsverhältnisses gerichtetes Begehren, da die Beurteilung dieser Vorfrage durch die Verwaltungsbehörde nicht von der Rechtskraftwirkung des Bescheides erfaßt wird.