JudikaturJustizRS0045391

RS0045391 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Mai 2016

Wenn ein Mitglied einer Genossenschaft lediglich den Empfang der Satzung schriftlich bestätigt, ist dem Formerfordernis der Schriftlichkeit bezüglich der in der Satzung enthaltenen Schiedsgerichtsklausel für alle Streitigkeiten bezüglich der Genossenschaft und ihrer Mitglieder nicht Genüge getan; der Schiedsvertrag ist ungültig.

Entscheidungen
6