Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das berufungsgerichtliche Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 141.777,60 S (darin 15.456,10 S Umsatzsteuer und 49.041 S Barauslagen) bestimmten Kosten des Rechtsmi…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mitglieder des OÖ. Fußballverbands. Deren Mitgliedschaft wird durch die Satzungen dieses Verbands und das Regulativ für die dem Österreichischen Fußballverband angehörenden Vereine und Spieler in der jeweils gültigen Fassung (in der Folge kurz: ÖFB Regula…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht, wie im Folgenden darzulegen sein wird, zu den Voraussetzungen einer formgültigen Schiedsabrede von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abwich und sich daher mit der streitentscheidenden Auslegungsfrage nicht beschäftigte…