Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Auf die Kosten des Revisionsrekursverfahrens ist gleich weiteren Verfahrenskosten Bedacht zu nehmen.…
Text Begründung: Ein Schiedsgericht erkannte die Klägerin schuldig, der Beklagten S 1,155.594,70 samt Zinsen und die mit S 1,045.229 (darin enthalten S 19.839 Umsatzsteuer und S 827.000,-- Barauslagen) bestimmten Prozeßkosten zu bezahlen. Die Klägerin begehrte in ihrer beim Handelsgericht Wien eingebrac…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist nicht berechtigt. Zunächst sei darauf hingewiesen, daß die Unzuständigkeitsentscheidung des Handelsgerichtes Wien und die Überweisung der Rechtssache an das Kreisgericht Ried im Innkreis dem Ausspruch dieses Gerichtes, es sei unzuständig, weil das Handelsgericht Wien zuständi…