Spruch Der Rekurs wird zurückgewiesen. Die klagenden Parteien haben die Kosten ihrer Rekursbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Kläger stützten ihre am 28.1.1991 eingebrachte Räumungsklage darauf, daß das mit dem Beklagten hinsichtlich des Bestndobjektes ***** am 1.4.1986 geschlossene Untermietverhältnis vereinbarungsgemäß mit 28.2.1991 ende, der Beklagte den nach diesem Zeitpunkt gegebenen Räumungsanspruch j…
Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichtes liegen hier die Voraussetzungen des § 519 Abs 2, § 502 Abs 1 ZPO nicht vor, sodaß der Rekurs des Beklagten unzulässig ist. In der zitierten Entscheidung MietSlg 16.682 hat der Oberste Gerichtshof ausgesprochen, daß der Bestandgeber unter den Voraussetzung…