Spruch Beide Rekurse werden zurückgewiesen. Die Streitteile haben die Kosten des Rekursverfahrens selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die Klägerin bewohnt seit November 1985 als Mieterin ein im Eigentum der Beklagten stehendes Einfamilienhaus. Dieses umfaßt in vier Wohnebenen Keller, Erdgeschoß, ein (erstes) Stockwerk und ein Dachgeschoß. Das Erdgeschoß besteht aus Wohnzimmer, Küche, Stüberl, Bad, WC und Vorraum. Im e…
Rechtliche Beurteilung Die Rekurse beider Parteien sind unzulässig. Die Klägerin meint, ihre Vernehmung als Partei zur Frage, wer für die Beigebung eines formaldehydhältigen Frost und Rostschutzmittels in den Heizungswasserkreislauf verantwortlich sei, sei nie begehrt worden. In der Unterlassung dieser Vernehmung könne d…