RS0044747 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Verspätet ist eine Kündigung, die nach Beginn einer zufolge Gesetz oder Vereinbarung einzuhaltenden Kündigungsfrist an den Gekündigten zugestellt wurde.
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Verspätet ist eine Kündigung, die nach Beginn einer zufolge Gesetz oder Vereinbarung einzuhaltenden Kündigungsfrist an den Gekündigten zugestellt wurde.