JudikaturJustizRS0044637

RS0044637 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2009

Die Aufhebung des Straferkenntnisses, auf welches das den Gegenstand der Wiederaufnahmsklage bildende Urteil des Zivilrichters gegründet ist, muss nicht durch ein Urteil erfolgt sein; es genügt auch ein Einstellungsbeschluss, der das nach Bewilligung der Wiederaufnahme in das Stadium der VU getretene Strafverfahren beendet.

Entscheidungen
4