JudikaturJustizRS0044627

RS0044627 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2013

Eine Nichtigkeitsklage ist - in jeder Lage des Verfahrens - zurückzuweisen, wenn die Klagsbehauptungen selbst im Falle ihrer Richtigkeit zu keiner Nichtigerklärung der Entscheidung im Vorprozeß führen können.

Entscheidungen
8