JudikaturJustizRS0044584

RS0044584 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2005

Die im § 535 ZPO für das Rechtsmittelverfahren gegen ein Urteil vorgesehenen Bestimmungen gelten sinngemäß auch für das Rechtsmittelverfahren gegen Beschlüsse des in der bezogenen Gesetzesstelle angeführten Gerichtes.

Entscheidungen
10