Spruch Der Oberste Gerichtshof ist zur Entscheidung über die Wiederaufnahmsklage und den sich darauf beziehenden Verfahrenshilfeantrag der klagenden Partei nicht zuständig. Die Wiederaufnahmsklage und der Antrag der klagenden Partei, ihr hiefür die Verfahrenshilfe zu bewilligen, werden an das Oberlandesg…
Text Begründung: Der Wiederaufnahmskläger strebt mit seiner unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eingebrachten Wiederaufnahmsklage die Wiederaufnahme des Verfahrens 18 Cga 80/98z des Landesgerichtes Wels als Arbeits- und Sozialgericht an, in dem der Oberste Gerichtshof zuletzt mit Beschluß vom 16. 6. …
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 532 Abs 2 ZPO muß im Fall des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO die Wiederaufnahmsklage beim Prozeßgericht erster Instanz, wenn aber nur eine in höherer Instanz erlassene Entscheidung von dem geltend gemachten Anfechtungsgrund betroffen wird, bei dem bezüglichen Gericht höherer Instanz angebracht werden.…