JudikaturJustizRS0044536

RS0044536 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 2023

Die Anfechtbarkeit von Konformatbeschlüssen ist nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also für die Verweigerung des Zuganges zu Gericht, vorgesehen (vergleiche RZ 1995/5).

Entscheidungen
84