JudikaturJustizRS0044459

RS0044459 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 2018

Die im Falle einer Aufhebung des Scheidungsurteiles bzw Abweisung der Scheidungsklage gemäß § 24 EheG eintretende Rechtsfolge einer Doppelehe des Wiederaufnahmsklägers und damit der Nichtigkeit seiner zweiten Ehe ist in der Gesetzeslage begründet.

Entscheidungen
2