JudikaturJustizRS0044421

RS0044421 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2023

Nach Lehre und Rechtsprechung ist die Wiederaufnahmsklage (im österreichischen Recht, anders vgl § 578 ZPO) gegen jede Art von Urteil, daher auch gegen ein Anerkenntnisurteil - Verzichtsurteil oder Versäumungsurteil zulässig. Allerdings muss der Wiederaufnahmekläger durch den Wiederaufnahmegrund selbst benachteiligt sein (vgl Fasching, Kommentar IV 496, letzter Absatz und die zitierte Judikatur sowie S 498 unten).

Entscheidungen
5