JudikaturJustizRS0044257

RS0044257 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2022

Nichtanwendbarkeit des Judikates 56 (siehe RS0042371; - volle Anfechtbarkeit bei nur teilweiser Bestätigung - ) im Rekursverfahren dann, wenn ein Beschluss zwei voneinander getrennte Gegenstände erledigt. Unanfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen bezüglich eines Teiles.

Entscheidungen
145