RS0044257 – OGH Rechtssatz
RS0044257 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Nichtanwendbarkeit des Judikates 56 (siehe RS0042371; - volle Anfechtbarkeit bei nur teilweiser Bestätigung - ) im Rekursverfahren dann, wenn ein Beschluss zwei voneinander getrennte Gegenstände erledigt. Unanfechtbarkeit von Konformatsbeschlüssen bezüglich eines Teiles.