Spruch I. Der Berichtigungsantrag wird abgewiesen. II. Der Revisionsrekurs wird, soweit er die Entlohnung des Insolvenzverwalters betrifft, zurückgewiesen. III. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: [1] Die Schuldnerin war grundbücherliche Alleineigentümerin einer Liegenschaft, die sie mit Pfandbestellungsvertrag vom 31. 8. 2 018 mit einem Höchstbetragspfandrecht über 2.301.000 EUR zu G unsten der O* S.A. belastete. Die im Grundbuch nachfolgenden Pfandrechte stammen aus de n Jahre…
Rechtliche Beurteilung [10] Der Berichtigungsantrag ist nicht berechtigt. Der Revisionsrekurs ist, soweit damit eine Erhöhung der Entlohnung des Insolvenzverwalters angestrebt wird, jedenfalls unzulässig. Im Übrigen ist der Revisionsrekurs aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig, er ist aber nicht berechtigt.…