RS0044213 – OGH Rechtssatz
RS0044213 – OGH Rechtssatz
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Rekurse gegen Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über die Verfahrenshilfe sind unzulässig. Entscheidungen über die Verfahrenshilfe sind auch Formalentscheidungen, die die meritorische Erledigung eines Rechtsmittels gegen eine Entscheidung über die Verfahrenshilfe ablehnen.