Spruch I. Dem gegen den Beschluss des Rekursgerichts vom 23. Mai 2012 (ON 16) gerichteten Rekurs der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen die mit 2.865,59 EUR (darin 477,60 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung zu er…
Text Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten einen Ausgleichsanspruch von 232.831,89 EUR sA. Mit dem in Urteilsform ergangenen Beschluss vom 14. 12. 2011 (ON 12) wies das Erstgericht das Klagebegehren wegen sachlicher und örtlicher Unzuständigkeit zurück. Die Entscheidung wurde dem Kläger am 14.…
Rechtliche Beurteilung Zu I. (Zurückweisung der „Berufung“): Ein Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein an dieses gerichteter Rekurs gegen eine erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen wurde, ist nur unter den Voraussetzungen des § 528 ZPO anfechtbar (RIS-Justiz RS0044501; 9 Ob 23/10p ua). Richtet sich ein Rechtsmi…