JudikaturJustizRS0044202

RS0044202 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. September 2020

Es liegt eine abändernde Entscheidung vor, wenn das Erstgericht den Wiedereinsetzungsantrag mangels der Voraussetzungen des § 146 ZPO abwies und das Rekursgericht den Beschluss "mit der Maßgabe bestätigte, dass der Wiedereinsetzungsantrag als verspätet zurückgewiesen wird."

Entscheidungen
13