JudikaturJustizRS0044121

RS0044121 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 2019

Für die Frage, ob eine Haftung nach § 1300 ABGB erster Satz ("gegen Belohnung") oder nach dem zweiten Satz dieser Bestimmung in Betracht kommt, ist nicht das Verlangen eines Entgelts wesentlich, sondern ob der Rat selbstlos erfolgte (siehe SZ 54/41; JBl 1991,249; RdW 1991,232).

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