JudikaturJustizRS0044110

RS0044110 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juli 2017

Revisionsrekurse gegen Entscheidungen des Rekursgerichtes in der Kostenfrage sind nicht nur dann unzulässig, wenn es sich um die Bemessung der Höhe der Kosten handelt, sondern auch dann, wenn die Kostenverpflichtung dem Grunde nach in Streit steht, wenn es sich also um die Frage handelt, ob die Kosten von einer bestimmten Person oder aus einem bestimmten Vermögen zu berichtigen sind.

Entscheidungen
37