Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die Revisionsrekursbeantwortung des Verlassenschaftsgläubigers wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Erblasserin hatte ihren Sohn testamentarisch zum Alleinerben eingesetzt. Bei der Todfallsaufnahme gab der Erbberechtigte an, daß von den drei im Altenheim der Erblasserin verwahrten Sparbüchern, lautend auf den Namen bzw Vornamen der Verstorbenen, zwei Sparbücher der Erblasserin un…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht erkannten Grund zulässig; er ist auch berechtigt. Die Rekurslegitimation des Sohnes der Verstorbenen ist trotz des Umstandes, daß er keine Erbserklärung abgegeben, sondern sich vielmehr ausdrücklich der Erbschaft entschlagen hat, zu bejahen, weil m…