Spruch Hat das Rekursgericht einen Ausspruch nach § 527 Abs. 1 Satz 2 ZPO. - der im Gegensatz zum Ausspruch nach § 500 Abs. 2 ZPO. nicht zwingend ist - unterlassen, ist der Rekurs zulässig. Entscheidung vom 24. April 1953, 4 Ob 78/53. I. Instanz: Arbeitsgericht Voitsberg; II. Instanz: Landesgericht für Z…
Text Der Kläger Leo E., Betriebsratsobmann im Bundesgestüt P., stellte den Antrag, die Bezeichnung der klagenden Partei dahin zu berichtigen, daß sie zu lauten habe: Arbeiterbetriebsrat des Bundesgestütes P., vertreten durch den Betriebsratsobmann Leo E. Das Erstgericht wies den Antrag ab. Es handle sic…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Das Rechtsmittel ist zulässig, wenngleich der Wert des Streitgegenstandes in jeder der vier verbundenen Klagen den Betrag von 500 S nicht übersteigt. Die Bestimmung der §§ 527 und 528 ZPO. ist, wie sich aus dem Bericht des Justizausschusses anläßlich der Einführung der siebenten…