Spruch Beschlüsse sind ungeachtet eines im bereits erhobenen Rekurs gestellten Antrages nach § 524 Abs 2 ZPO formell vollstreckbar, solange der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht erledigt ist Der Hemmungsbeschluß gemäß § 524 Abs 2 ZPO wirkt konstitutiv ab dem Bewilligungstag. Eine vor…
Text Mit einstweiliger Verfügung des HG Wien vom 30. 7. 1971, wurde der Verpflichteten untersagt, im geschäftlichen Verkehr das Wort "M", es sei denn als Bestandteil ihres Firmenwortlauts und ohne blickfangartige graphische Hervorhebung innerhalb des Firmenwortlauts, zu gebrauchen. In dem am 10. 8. 1971 …
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung darüber, ob der einem Exekutionsantrag zugrunde gelegte Exekutionstitel formell und materiell vollstreckbar ist, ist der Zeitpunkt der Beschlußfassung des Bewilligungsgerichtes (Neumann-Lichtblau[4], 204). Im vorliegenden Fall entschie…