JudikaturJustizRS0044033

RS0044033 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 2021

Bei einem "aufhebenden" Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein Zurückweisungsbeschluss des Erstgerichtes, der wegen des Fehlens von Prozessvoraussetzungen oder des Vorliegens eines Prozesshindernisses (hier: Vollmachtsmangel) ergangen ist, beseitigt wird, handelt es sich in Wahrheit um eine abändernde Entscheidung.

Entscheidungen
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