Spruch Den Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 1.230,95 EUR (darin 205,16 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 410,4…
Text Begründung: Die Kläger erwarben von der Beklagten per 17. 1. 2007 757 Stück Zertifikate der M***** Ltd (im Folgenden: M*****) um 15.513,20 EUR. In dem zu 11 Cg 9/09z beim Handelsgericht Wien anhängigen Verfahren (Erstprozess) begehren die Kläger die Rückzahlung dieses Betrags samt 4 % Zinsen ab 17. …
Rechtliche Beurteilung Zum Revisionsrekurs der Kläger: Die Rechtsmittelwerber halten daran fest, dass Streitanhängigkeit nicht gegeben sei, weil das im Erstprozess erstattete Vorbringen nicht für die erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ausreiche. Der Klagegrund, also die Tatsachen, auf die sich die Anspr…