Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluss aufgehoben und dem Gericht zweiter Instanz aufgetragen, unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund über den Rekurs des Erstantragsgegners zu entscheiden. Die Revisionsrekursbeantwortung wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Am 17. 8. 1999 fasste das Erstgericht zu 6 Msch 50/98k-17 einen Sachbeschluss, in dem für den Zeitraum 1. 9. 1994 bis 30. 6. 1997 Mietzinsüberschreitungen festgestellt und die Antragsgegner verpflichtet wurden, dem Antragsteller S 23.391,46 zu bezahlen und die Kosten von S 2.113 (Barau…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs des Erstantragsgegners, der zufolge analoger Anwendbarkeit des § 519 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG zulässig ist. Der Revisionsrekurs ist auch berechtigt. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung können dann, wenn kein gemeinsamer Verwalter best…