JudikaturJustizRS0044022

RS0044022 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2006

Ein Beschluss, mit dem das Rekursgericht als Durchgangsgericht ein Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen hat, fällt auch dann nicht unter § 521 a ZPO, wenn das zurückgewiesene Rechtsmittel zweiseitig war.

Entscheidungen
4