Spruch 1. Der Revisionsrekurs sowie die Schriftsätze der betreibenden Partei vom 4. April, überreicht am 5. April 2004, und vom 11. April, überreicht am 13. April 2004, soweit es sich dabei um Ergänzungen des Revisionsrekurses handelt, werden zurückgewiesen. 2. Mit ihren Anträgen vom 4. April 2004 auf sofo…
Text Begründung: Das Erstgericht bewilligte am 4. Mai 2000 (ON 2) der betreibenden Partei auf Grund eines gerichtlichen Vergleichs gegen die verpflichtete Verlassenschaft die zu gerichtlichem Protokoll beantragte Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 860.777,51 S = 62.555,14 EUR sA. Die…
Rechtliche Beurteilung 1. Zum Revisionsrekurs: Dieser ist gemäß § 78 EO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, weil das Rekursgericht den erstinstanzlichen Beschluss zur Gänze bestätigte und kein Fall der Klagezurückweisung aus formellen Gründen vorliegt. Auch im Exekutionsverfahren gelten ja die Revisionsrekursbe…