Spruch Der Verlassenschaftsgläubiger, der Eigentümeransprüche an einem Teil der an Zahlungsstatt überlassenen Gegenstände erhebt, ist zum Rekurs gegen den Beschluß, mit welchem der Nachlaß an Zahlungsstatt überlassen wurde, legitimiert Entscheidung vom 11. Juni 1965, 6 Ob 162/65 I. Instanz: Bezirksgerich…
Text Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 23. Februar 1965 den Nachlaß der Gerlinde K., welcher nach der mit Rudolf K., dem Vater der Verstorbenen, aufgenommenen Todfallsaufnahme aus Pretiosen, Kleidung, Wäsche und einer Wohnungseinrichtung im angenommenen Wert von 2950 S besteht, dem Rudolf K. auf Absch…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Entgegen der Auffassung des Rekursgerichtes kann keineswegs gesagt werden, es komme dem Rekurswerber in dem Verfahren über den Nachlaß seiner früheren Gattin keine rechtlich zu berücksichtigende Stellung zu. Der Rekurswerber ist zumindest Verlassenschaftsgläubiger, weil er einen…