JudikaturJustizRS0043962

RS0043962 – OGH, AUSL_EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

Art 6 MRK enthält zur Frage der Anfechtbarkeit gerichtlicher Entscheidungen kein Wort, geschweige denn dazu, ob Rechtsmittel einseitig oder zweiseitig zu sein haben. Art 6 Abs 1 MRK gibt nicht einmal Anspruch auf einen mehrinstanzigen Rechtsweg.

Entscheidungen
39