Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und dem Rekursgericht aufgetragen, über den Rekurs der Kläger unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund zu entscheiden. Die Revisionsrekurskosten sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Kläger begehren, die Beklagten schuldig zu erkennen, ihnen S 438.204,54 sA zu zahlen und das Objekt Schaumannstraße 36, Korneuburg, zu räumen und geräumt von eigenen Fahrnissen zu übergeben. Die Kläger hätten den Beklagten das Objekt Schaumannstraße und das Objekt Teiritz vermiete…
Rechtliche Beurteilung Der angefochtene Beschluß enthält keinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses und wäre daher an sich zur Verbesserung zurückzustellen (JBl 1985, 113 ua). Die Zurückstellung zur Verbesserung erübrigt sich aber, weil eine erhebliche Rechtsfrage iS des § 528 Abs 1 ZPO vorliegt und der…