Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 1.552,07 EUR (darin enthalten 258,68 EUR USt) bestimmten Kosten der Rekursbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: [1] Der Kläger begehrte, beide Beklagte schuldig zu erkennen, die Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“, mit der in deren Mitte jeweils eingefügten Aufschrift „Privatgrund“, von den jeweils in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken zu entfernen, die Erstbeklagte darüber hinaus zu verurtei…
Rechtliche Beurteilung [6] 1. Die Zulässigkeit des Rechtswegs ist eine absolute Prozessvoraussetzung, die in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft der Entscheidung auch von Amts wegen wahrzunehmende (RIS-Justiz RS0046249 [T4]). Da sich das Berufungsgericht mit dem zur Klagezurückweisung führenden Nichtigkeitsgru…