JudikaturJustizRS0043861

RS0043861 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 2023

Nach der nunmehrigen Fassung des § 519 Abs 2 ZPO ist, wenn erstmals das Berufungsgericht die Unzulässigkeit der Klage oder der Berufung aufgreift und daher funktionell gleichsam als erste Instanz entscheidet, ein Rekurs gegen seine Entscheidung nicht durch § 502 Abs 1 nF ZPO beschränkt.

Entscheidungen
57