JudikaturJustizRS0043824

RS0043824 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2006

Im Bestandverfahren kommt es einer Zurückweisung der Klage gleich, wenn durch berufungsgerichtlichen Beschluss das Verfahren in einen Stand vor die wirksame Erhebung von Einwendungen zurückversetzt wird.

Entscheidungen
6