JudikaturJustizRS0043760

RS0043760 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. September 2012

Der Rekurs gegen einen Beschluss, mit welchem eine Berufung aus formellen Gründen gemäß § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zurückgewiesen wurde, ist nicht zweiseitig; die Rekursfrist beträgt vierzehn Tage.

Entscheidungen
56