JudikaturJustizRS0043738

RS0043738 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 1986

Der Beschluß des OLG, mit welchem es die Entscheidung in einem Rechtshilfestreit zweier unterstellter Gerichte (wegen Unzuständigkeit) ablehnt, ist anfechtbar.

Entscheidungen
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