Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat dem Beklagten die mit 5.789,22 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 357,72 S USt und 960 S Barauslagen) binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin kam am 13. 12. 1979 auf dem am Hause Wien 13., Wolfrathplatz 1, vorbeiführenden Gehsteig zu Sturz und brach sich dabei die rechte Speiche. Sie behauptet, der Gehsteig sei an der betreffenden Stelle mit spiegelblankem Eis überzogen und nicht bestreut gewesen. Die Pflicht zur …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig, weil vorliegendenfalls entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts die Voraussetzungen des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO nicht gegeben sind. Hiezu ist auszuführen: Nach den unterinstanzlichen Feststellungen war für die Reinigung und Streuung des von der Klägerin zum Unfallszeitpunk…