JudikaturJustizRS0043704

RS0043704 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. März 2024

Die Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstückes gehört dem Tatsachenbereich an. Ob die von den Beschränkungen der §§ 10 bis 12 MunitionslagerG betroffenen Grundstücke eine Minderung ihres Verkehrswertes erfahren, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung.

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