Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie insgesamt, einschließlich des in Rechtskraft erwachsenen Teiles, wie folgt zu lauten haben: "Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger S 106.638,92 samt 4 % Zinsen aus S 42.799,18 seit 15.6…
Text Entscheidungsgründe: Das Landesgericht Ried im Innkreis eröffnete mit Beschluß vom 18.2.1994 über das Vermögen der N***** Gesellschaft mbH das Ausgleichsverfahren; mit Beschluß vom 4.7.1994 den Anschlußkonkurs. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Beklagte lieferte der späteren Gemei…
Rechtliche Beurteilung Die gegen diese Entscheidung gerichtete Revision ist zulässig, weil über einen gleichartigen Sachverhalt noch nicht entschieden wurde; sie ist auch teilweise berechtigt. Die Beklagte bekämpft die Auffassung des Berufungsgerichtes, daß beide Zahlungen inkongruent gewesen seien. Sie habe ihren Anspr…