JudikaturJustizRS0043687

RS0043687 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. November 2008

Die Frage, ob die Zahlungsunfähigkeit dem Anfechtungsgegner bekannt sein musste, ist eine Rechtsfrage. Der Anfechtungskläger ist beweispflichtig für die Umstände, die den Schluss rechtfertigen, dass dem Gegner die Zahlungsunfähigkeit bekannt sein musste.

Entscheidungen
38