Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Rechtssache wird zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung in die zweite Instanz zurückverwiesen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Am 5.12.1978 übermittelte die klagende Gesellschaft mbH, die ihren Sitz in Meersburg in der Bundesrepublik Deutschland hat, der beklagten Gesellschaft, deren Sitz in Mattighofen in Österreich liegt, ein ausführliches Angebot für die Lieferung einer automatischen elektrostatischen Pulver…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. Zunächst ist festzuhalten, daß weder die Parteien des Verfahrens noch das Gericht erster Instanz erkannt haben, daß die vorliegende Rechtssache einen "Sachverhalt mit Auslandsberührung" (§ 1 Abs 1 IPRG) enthält und deshalb kollisionsrechtliche Fragen au…