Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß sie insgesamt, einschließlich des bestätigten Teiles, wie folgt zu lauten haben: "Einstweilige Verfügung Zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Partei gegen die Gegnerin der gefäh…
Text Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Wortmarke "Ritter", die im internationalen Markenregister unter IR 517 295 für die Klassen 10 (zahnärztliche Instrumente und Apparate), 11 (Operationslampen etc. für Zahnärzte, Zubehör) und 20 (Einrichtungsgegenstände für Zahnärzte) eingetragen und (auch)…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung richtet sich der Revisionsrekurs der Beklagten mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluß dahin abzuändern, daß die Entscheidung des Erstgerichtes wiederhergestellt werde. Die Klägerin beantragt, dem Revisionsrekurs nicht Folge zu geben. Der Revisionsrekurs ist teilweise …