Spruch Der Revisionsrekurs wird, soweit er die Bestätigung der Zurückweisung des Verfahrenshilfeantrags bekämpft, zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Das Urteil des Erstgerichts, mit dem das auf Gewährung einer Invaliditätspension gerichtete Klagebegehren abgewiesen wurde, wurde dem Kläger am 24. 11. 2001 zugestellt. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger eine mit einem Verfahrenshilfeantrag verbundene Berufung, die an die Beklagte adre…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, soweit er die Bestätigung der Zurückweisung des Verfahrenshilfeantrags bekämpft, jedenfalls unzulässig. Nach § 528 Abs 2 Z 4 ZPO, der auch im Verfahren nach dem ASGG anzuwenden ist (§ 47 Abs 1 ASGG), ist der Revisionsrekurs gegen alle Entscheidungen über die Verfahrenshilfe …