Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 22.420,53 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 3.136,09 Umsatzsteuer und S 3.600 Barauslagen) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Brüder. Mit Übergabsvertrag vom 7.Dezember 1966 übergab Maria Magdalena H*** dem Beklagten und seiner Ehegattin Leokadia H*** ihre aus den Liegenschaften EZ 62, 146, 309, 313, 412 KG Biedermannsdorf und EZ 78 KG Hennersdorf bestehende Landwirtschaft mit dem…
Rechtliche Beurteilung Die ausschließlich aus dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung erhobene Revision des Beklagten ist nicht berechtigt. In ihr wird zum Teil unter Anführung unzulässiger Neuerungen und Ausführungen zur Glaubwürdigkeit einzelner Aussagen ausgeführt, daß das Berufungsgericht aus den vo…