Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 13.6.1911 geborene Kläger wurde im Jahr 1944 von der deutschen Wehrmacht als polnischer Zwangsarbeiter in das Arbeitslager Gusen, eine Außenstelle des Konzentrationslagers Mauthausen, eingewiesen. Spätestens seit März 1944 war er zur Arbeit in den Steyr-Messerschmitt-We…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3, dritter Satz ZPO keiner Begründung. Das Berufungsgericht hat zwar im Rahmen seiner rechtlichen Ausführungen unzutreffend gemeint, aus den vorliegenden Befunden und Gutachten gehe ei…