Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schudlig, der klagenden Partei die mit S 6.172,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin S 1.028,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Im September 1987 beauftragte die klagende Partei den Beklagten mit dem Transport von Furnierholz mittels Lastkraftwagens von Bad St. Leonhard zu Empfängern in Italien. Am 24. September 1987 folgte der Fahrer des Beklagten, Martin W***, das Ladegut dem Empfänger in Italien aus,…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist nicht berechtigt. Der Beklagte beschränkt seine Rechtsmittelausführungen allein auf die Bestreitung der vom Berufungsgericht - in dessen rechtlicher Beurteilung - getroffenen Feststellung, daß Martin W*** bei der Ausfolgung des Ladegutes an den italienischen Empfänger …