JudikaturJustizRS0043391

RS0043391 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 2021

Es ist den Tatsacheninstanzen nicht verwehrt, in freier Beweiswürdigung auch einem Sachverständigengutachten keinen Glauben zu schenken und von der Einholung eines weiteren Gutachtens Abstand zu nehmen, wenn die eigenen Fachkenntnisse (insbesondere im Senatsprozess, der unter Beiziehung fachkundiger Laienrichter stattfindet) oder gar schon die allgemeine Lebenserfahrung zur Beurteilung ausreichen.

Entscheidungen
10