JudikaturJustizRS0043352

RS0043352 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. März 2024

Das Rechtsmittelgericht hat, wenn es überhaupt in der Rechtsfrage angerufen ist, die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nach allen Richtungen hin zu prüfen.

Entscheidungen
241