JudikaturJustizRS0043308

RS0043308 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2014

Die vorgreifende Beweiswürdigung besteht darin, dass der Richter ohne Aufnahme des Beweises Erwägungen darüber anstellt, ob der aufzunehmende Beweis glaubhaft sein werde oder nicht.

Entscheidungen
7