Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 4 KG S*****, zu welcher ua das Grundstück 36/1 gehört. Hinsichtlich dieses Grundstücks ist das Vorkaufsrecht der Maria T***** einverleibt. Aufgrund des Teilungsplanes des Dipl.Ing.Werner W***** vom 30.4.1991 soll das Grundstück in dieses …
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Beklagten erhobene Rekurs ist im Ergebnis nicht berechtigt. Gemäß § 1 Abs 1 Krnt. GrundstücksteilungsG 1985 LGBl Nr 3 idF des Landesgesetzes LGBl 1992/104 bedarf die Teilung eines Grundstücks der Genehmigung der Gemeinde. Die Genehmigung ist vom Eigentümer des Grundstücks oder von …