JudikaturJustizRS0043157

RS0043157 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 2023

Eine Zeugenaussage oder Parteienaussage kann ein fehlendes Prozessvorbringen nicht ersetzen. Daher kein im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wahrzunehmender Feststellungsmangel, noch eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn das Gericht zweiter Instanz sich mit den Ausführungen der Berufung zur Beweiswürdigung über erstmals in der Berufung aufgestellte Behauptungen nicht beschäftigt.

Entscheidungen
30