JudikaturJustizRS0043137

RS0043137 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2005

Die neuerliche Geltendmachung des schon vom Berufungsgericht für nicht zutreffend erkannten Verfahrensmangels im Revisionsverfahren ist bei Streitigkeiten über die Vaterschaft zu einem unehelichen Kind im Hinblick auf den dieses Verfahren beherrschenden Untersuchungsgrundsatz zulässig.

Entscheidungen
29