RS0043122 – OGH Rechtssatz
RS0043122 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die von einem Sachverständigen (zum Beispiel bei der Ermittlung des Wertes enteigneter Grundstücke) zur Gewinnung von Tatsachenfeststellungen anzuwendenden Regeln der Wissenschaft, Sachkunde und Kunstfertigkeit sind Erfahrungsgrundsätze zur Gewinnung des Sachverhaltes; ihre Anfechtung betrifft die rechtliche Beurteilung nur insoweit, als dabei ein Verstoß gegen zwingende Denkgesetze und zwingende Gesetze des sprachlichen Ausdrucks unterlaufen ist.