Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es insgesamt lautet: 1. Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der Klägerin die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 1. 2001 zu gewähren, besteh…
Text Entscheidungsgründe: Die am 14. 11. 1948 geborene Klägerin war ab ihrem Eintritt ins Berufsleben immer als Hilfsarbeiterin beschäftigt. Der Zustand der Klägerin hat sich mit Ende 2000 derart verschlechtert, dass sie seit damals keine geregelte Arbeit mehr durchführen kann. Zum Stichtag 1. 1. 2001 li…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. In ihrer Revision macht die beklagte Partei geltend, dass sie im Hinblick auf die äußerst unterschiedlichen Gewichts- und Größenangaben, die in den von den Vorinstanzen eingeholten Gutachten aufscheinen, zwecks Objektivierung die persönliche Ladung der Klägerin zur…